Born and based in Switzerland

Garantiebestimmungen

NALOO Bikes gewährt auf alle Rahmen und Starrgabeln eine Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler von 2 Jahren für private Endverbraucher. Ausgeschlossen von der Garantie sind gewerbliche Anbieter wie z.B. Vermietungen.

Um Garantieansprüche geltend zu machen muss ein Kaufnachweis (mittels Verkaufsquittung) erbracht werden.

Die Garantieansprüche können nur für Fahrräder, die bei einem autorisierten Händler von NALOO Bikes endmontiert und justiert wurden, geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der Garantie hat über einen autorisierten Händler von NALOO Bikes zu erfolgen.

 

Keine Garantie wird gewährt für:

  • Normale Abnutzung und Verschleiss
  • Unsachgemässe Montage
  • Unsachgemässe Wartung
  • Wenn das Fahrrad anders als bestimmungsgemäss gebraucht wird
  • Schäden die durch unsachgemässen Gebrauch und Überbeanspruchung verursacht wurden
  • Installation von Ersatzteilen oder Anbauteilen, die nicht ursprünglich für dieses Fahrrad vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind
  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, Stürzen, unsachgemässer Behandlung oder Nachlässigkeit
  • Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder aufgrund einer Umrüstung
  • Fahrräder und Rahmen, die für Wettbewerbe (Renneinsätze) eingesetzt werden.
  • Farbveränderung in Form von Sonneneinstrahlung
  • Schäden in der Lackierung
  • Folge- und Begleitschäden werden – soweit gesetzlich zulässig – nicht gemäss dieser Garantie ersetzt.

 

Erlöschen der Garantie

Diese Garantie erlischt in ihrer Gesamtheit durch jede Änderung an Rahmen, Gabel, Anbauteilen oder der Gesamtkonstruktion.

 

Umfang der Garantieleistungen

NALOO Bikes wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt entweder mit einem Produkt ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren oder den Kaufpreis zurückerstatten.

Die Garantie umfasst nicht den Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Folgeschäden. Erforderlicher Arbeitsaufwand und Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

Anbauteile/Komponenten

Auf allen originalen Anbauteilen oder Komponenten wie bspw. Federgabeln, Dämpfer, Felgen, Lenker, Schaltkomponenten, Bremsen, etc. gewähren die jeweiligen Hersteller der Produkte mindestens 2 Jahre Garantie.

Verschleissteile wie Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge und -scheiben, Schalt-/Bremskabel und -hüllen, Beleuchtungsanlagen, Griffe, Ritzel, Kettenblätter, etc. sind davon ausgenommen.

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